Haben Sie sich schon einmal gewundert, warum Dinkelweizen in den Inhaltsstoffen eines Dinkel-Produktes aufgelistet ist? Zudem sind Sie dadurch womöglich verunsichert, ob es sich um reinen Dinkel oder doch um ein Weizen-Gemisch handelt? Um mehr Klarheit zu erhalten, lesen Sie in diesem Beitrag alles wichtige über die Gründe für diese Deklarationspflicht.

Was ist Dinkelweizen überhaupt?

Ganz grundlegend handelt es sich bei Dinkelweizen um reinen Dinkel und nicht etwa, wie womöglich vermutet, um ein Gemisch aus Dinkel und Weizen. Daher kann es durchaus vorkommen, dass diese Bezeichnung auch auf der Verpackung von Produkten aus purem Dinkel aufgedruckt ist. Doch was ist der Grund dafür?

Ganz einfach erklärt, gehört Dinkel (und damit auch Grünkern, welcher aus dem unreifen Dinkelkorn besteht) botanisch gesehen zu den Weizenarten. Denn der auch Spelzweizen genannte Dinkelweizen ist im Grunde eine alte Weizenform, die gerade eine Renaissance erlebt. Das kommt nicht nur durch eine größere Nachfrage, sondern auch daher, dass mittlerweile bessere Erntemaschinen verfügbar sind.

Denn das Hauptproblem im Dinkelanbau liegt in der geringen Standfestigkeit der Halme und den leicht brechenden Ährenspindeln. Dafür macht ihn seine Anspruchslosigkeit an den Boden und seine Robustheit gegenüber Schädlingen und Krankheiten für den großflächigen Anbau attraktiv. Auch die extra kurzwüchsig gezüchteten Dinkelsorten, die nicht so bruchanfällig sind, tragen zum vermehrten Anbau bei.

Eine einzelne Ähre Dinkelweizen auf einem Feld ist von Nahem zu sehen.

Foto: © Hans, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0, Quelle: www.pixabay.com

Warum diese gesonderte Bezeichnung statt einfach “Dinkel”?

Doch warum ist nun diese gesonderte, oft verwirrende Bezeichnung auf einem Dinkelerzeugnis notwendig? Eigentlich soll diese alles andere als Verwirrung stiften. Vor allem Allergiker soll dadurch der Einkauf erleichtert werden. Aber auch jeder andere soll dadurch über die häufigsten Auslöser für Lebensmittelallergien und -intoleranzen informiert werden. Wie alle Getreide besitzt das Dinkelkorn immer auch Gluten und damit einen potentiellen Allergie- bzw. Unverträglichkeits-Auslöser. Entsprechend muss dieses, auch wenn einige Menschen auf die bessere Verträglichkeit schwören, eindeutig gekennzeichnet werden.

Seit Ende 2014 regelt die verpflichtende Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) u.a. die gut sichtbare Kennzeichnung von 14 Allergenen für lose und verpackte Lebensmittel. Diese werden auch “Die Allergenen Vierzehn” genannt. Solche Zutaten erkennen Sie auf den ersten Blick an ihrer Vorhebung in fetter Schrift oder Unterstreichung. Bei Lebensmitteln, die keine Zutatenliste benötigen (beispielsweise Wein), muss dieser Hinweis dennoch gut sichtbar angegeben werden.

Auch wenn Dinkel sich in seiner Nährstoffbeschaffenheit und den Backeigenschaften teilweise von Weichweizen unterscheidet, ist er also dennoch ein Weizengetreide. Und damit enthält er auch Gluten, welches z.B. von Menschen mit Zöliakie unbedingt gemieden werden sollte. Dies macht Dinkel zu einer allergenen Zutat, dessen klare Deklaration für gewisse Personengruppen lebensnotwendig sein kann. Deshalb wird also “Dinkelweizen” hervorgehoben auf Inhaltsstoffangaben gedruckt und nicht einfach nur “Dinkel”, selbst wenn es sich um ein reines Dinkelerzeugnis handelt.

Enthält Dinkelmehl also auch Weizen?

Nun ist “Dinkelweizen” zwar scheinbar deutlich gekennzeichnet, jedoch führt die Begrifflichkeit weiterhin zu Unsicherheiten. Gerüchte, dass ein gewisser Prozentsatz Weizenmehl ohne Deklaration in Dinkelprodukten enthalten sein darf, halten sich hartnäckig. Dem ist aber nicht so! Diese und ähnliche Irrtümer sind einfach auf die Wortkombination des glutenhaltigen Weizengetreides zurückzuführen.

In der Bekanntmachung der EU-Kommission 2017 wurde die LMIV nochmals konkretisiert. Darin wurde u.a. festgehalten, dass alle mit Weizen verwandten Getreidesorten auch als solche ersichtlich sein müssen. So soll jeder Verbraucher auch mit wenig Wissen über Allergien und Getreide auf das allergene Potential hingewiesen werden. Entsprechende Petitionen zur Änderung dieser Auszeichnung in eine weniger Verwirrende Variante blieben bisher erfolglos.

Diese Lebensmittel müssen laut LMIV ausgezeichnet werden

Neben Dinkelweizen sind natürlich noch weitere Zutaten von dieser Verordnung betroffen, um Allergikern das Leben ein wenig zu erleichtern. Zum Beispiel Krebstiere, Fisch und Weichtiere gehören dazu, aber auch Sellerie, Senf und Schwefeloxid. In Gebäcken sind besonders diese Lebensmittel aus der Liste der erwähnten Allergenen Vierzehn von Bedeutung:

  • Glutenhaltige Getreide wie Weichweizen (Einkornweizen, Emmerweizen, Dinkelweizen, Khorasanweizen), Roggen, Gerste und Hafer
  • Eier
  • Nussprodukte wie Cashewkerne, Erdnüsse, Haselnüsse, Macadamianüsse, Mandeln, Paranüsse, Pekannüsse, Pistazien, Sesam, Süßlupinen und Walnüsse
  • Milch

Diese Zutaten müssen innerhalb der gesamten EU eindeutig und sofort erkennbar auf verpackten und bei losen Lebensmitteln ausgeschrieben sein. Jedoch sind manche Inhaltsstoffe von dieser Deklarationspflicht befreit, da sie so stark verarbeitet wurden, dass das allergene Potential dabei verlorengeht. Das ist u.a. bei Glucosesirup aus Weizenstärke der Fall.

Ist demnach Dinkel wie Weizen?

Das kommt auf Ihre Perspektive an. Aus Sicht eines Menschen mit Glutenintoleranz sollten Sie Dinkelweizen genau wie jede andere glutenhaltige Getreideart strikt meiden. Haben Sie jedoch nur eine leichte Glutensensibilität, können Sie sich in Absprache mit Ihrem Arzt vorsichtig an kleinen Mengen solcher Produkte versuchen.

Dinkel ist wie gesagt eine Unterart der Weizengetreide und muss daher auch eindeutig als Dinkelweizen gekennzeichnet werden. Jedoch können Sie sich darauf verlassen, dass in einem reinen Dinkelgebäck auch wirklich nur Dinkel enthalten ist, wenn Sie keine anderen Getreide in der Zutatenliste finden. Es handelt sich nämlich nicht um ein Weizen-Mischerzeugnis, sondern wie erläutert lediglich um eine verpflichtende Allergen-Kennzeichnung.

Wenn Sie also Wert auf Produkte aus reinem Dinkel legen, greifen Sie unbesorgt zu Gebäck aus 100 % Dinkelweizen. Sie müssen also nicht auf die kräftiger schmeckenden, leicht dunkleren Gebäcke verzichten.

Quellen:

www.lebensmittelklarheit.de/…/kennzeichnung-dinkel-weizen
www.bzfe.de/…/allergenkennzeichnung
www.aoel.org/…/Allergenkennzeichnung-Weizenarten.pdf
www.europa.eu/…/labelling_legislation_en